Wichtige Informationen
Stand: 15.04.2021 Download der datenschutzrechtlichen Einwilligung zu Microsoft Office 365 und Microsoft Teams Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern, Ausbilderinnen und Ausbilder, Mit SchulMail vom 08.04.2020 (Archiv 2021 | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)) wird der Präsenzunterricht seit Montag, den 12. April 2021, für zunächst eine Woche grundsätzlich erneut ausgesetzt. Ausgenommen hiervon bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, soweit für diese nicht (wie es für unsere Berufsschulbildungsgänge jedoch i. d. R. der Fall ist) die Regelung zur „Vorprüfungsquarantäne“ greift. Die Regelungen für die Bildungsgänge im Einzelnen:
Ab Montag, den 19.04.2021 gilt gemäß SchulMail des MSB vom 14.04.2021 (https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/14042021-schulbetrieb-im-wechselunterricht-ab-montag), dass alle Klassen nach den in den Bildungsgängen beschlossenen Wechsel- und/oder Hybridmodellen unterrichtet werden. Konkrete Hinweise erhalten Sie über die üblichen Wege durch Ihre Klassenleitung.
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht – und somit auch nicht an schriftlichen Leistungsnachweisen - teilnehmen.
Grundsätzlich erfolgt die Testung zu Beginn des vorgesehenen Unterrichtstages mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern während der Unterrichtszeit in den Klassenräumen im Klassenverband. Die Lehrkräfte beaufsichtigen und dokumentieren die Testungen. Medizinische Hilfeleistungen (z.B. Abstriche, Teströhrchen befüllen etc.) durch die Lehrkraft sind jedoch weder erforderlich noch zulässig.
Die Schülerinnen und Schüler haben unmittelbar vor und nach der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet. Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schülerinnen und Schülern zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. Sollte dabei der Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander nicht eingehalten werden können, ist in abwechselnder Sitzreihenfolge vorzugehen. Das positive Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall im Sinne des § 54 Abs. 4 SchulG dar. Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Es besteht daher auch keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt. Positiv getestete volljährige Schülerinnen und Schüler verlassen das Schulgelände sofort und gehen direkt zum Arzt oder nach Hause, ohne den ÖPNV zu nutzen. Ggf. ist eine Abholung von diesen eigenverantwortlich zu organisieren. Minderjährige Personen werden zunächst unverzüglich unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert. Hierzu stehen mehrere Räume in der Schule zur Verfügung. Die Eltern minderjähriger Schüler/-innen bzw. Ausbildungsbetriebe oder sozialpädagogischen Einrichtungen werden durch die Schule informiert und entscheiden, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss. Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt muss in allen Fällen vermieden werden. Kann eine sofortige Abholung durch die Eltern nicht gewährleistet werden, wird ein vorübergehender geschützter Aufenthalt in der Schule ermöglicht. Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern von zuhause aus Kontakt mit der hausärztlichen Praxis aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Durch die nachfolgende PCR-Testung ist die Einbindung des Gesundheitsamts gewährleistet. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen. Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden. Die Vorgaben der Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) sowie der Hygieneordnung der Schule sind weiterhin in vollem Umfang zu beachten. Es gilt weiterhin, dass symptomatische Personen gar nicht erst in die Schule kommen dürfen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19-Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben; die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt aufnehmen. Wir weisen darauf hin, dass das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Mund-Nase-Bedeckung auf dem Schulgelände verpflichtend ist, dass trotz der winterlichen Wetterverhältnisse regelmäßig gelüftet werden muss, dass Abstände in Anbetracht des verstärkten Auftretens aggressiver - mutierter - Viren dringend eingehalten und Hände regelmäßig gewaschen werden müssen. .Hier gelangen Sie zu unserem Hygieneplan, der allen Schülerinnen und Schülern bei Schulbeginn ausgehändigt wurde (Aktualisierungen rot hervorgehoben). Mit Anpassungen im Sinne der oben aufgeführten Erläuterungen ist im Laufe der nächsten Woche noch zu rechnen. Das unbedingte Befolgen aller Regelungen ist Voraussetzung für den Schulbesuch und für ein gefahrloses Miteinander. Unser Ziel ist es, die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten zu gewährleisten. Eine Information für Ausbildungsbetriebe zum 30-Minuten-Takt unseres Stundenplans finden Sie hier. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Veränderungen auf unserer Homepage. Vielen Dank! Ihre Schulleitung
Hier erhalten Sie wichtige Informationen des Betriebs- und Arbeitsmedizinischen Dienstes des Landes NRW (B. A. D.) zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) für Schulen, Hygienetipps und Hinweise zum richtigen Händewaschen, Niesen und Husten. Weitere Hinweise zur aktuellen Lage entnehmen Sie bitte
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