Steuerfachangestellte

Ansprechpartner

Herr Wülfing wuelfing@robert-schmidt-berufskolleg.de 
Herr Torkel torkel@robert-schmidt-berufskolleg.de

  Berufsbild

Steuerfachangestellte haben als qualifizierte Mitarbeiter des Steuerberaters die Aufgabe, Mandanten in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen zu betreuen und zu beraten. Mandanten können Unternehmer aus Industrie und Handel, aber auch Freiberufler, sonstige Dienstleister und Arbeitnehmer sein. So umfasst die Tätigkeit des Steuerfachangestellten schwerpunktmäßig die Buchführung der Mandanten, das Vorbereiten und Erstellen von Steuererklärungen für Betriebe und Privatpersonen sowie die Erledigung von Lohn- und Gehaltsbuchhaltungen. Dabei werden auch abschlussrelevante Vorgänge mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad unter der Verantwortung des Steuerberaters abgewickelt.

Umfangreiche und aktuelle Informationen zum Berufsbild bietet die Steuerberaterkammer Düsseldorf an. Dort können Sie sich online informieren oder eine Info-CD bestellen.

  Voraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen werden für diesen Beruf nicht genannt. In der Praxis werden aber hauptsächlich Schüler mit Allgemeiner Hochschulreife oder mit Fachhochschulreife eingestellt. Dabei wird verstärkt Wert auf gute Kenntnisse in den Fächern Deutsch, Mathematik und ggf. Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen gelegt.

Die Auszubildenden sollten aber unbedingt folgende persönliche Voraussetzungen mitbringen:

  • Interesse am Umgang mit Menschen
  • Verständnis für Zahlen und Daten
  • Interesse an der Arbeit mit Gesetzen und Fachliteratur
  • Interesse an der Arbeit mit Computern
  • Bereitschaft, Verantwortung zu tragen und selbständig zu arbeiten
  • Bereitschaft, sich ständig weiterzubilden

 

  Ausbildungsdauer

Die Berufsausbildung dauert grundsätzlich drei Jahre. Eine Verkürzung auf 2 ½ Jahre ist möglich, wenn in der Praxis überdurchschnittliche Leistungen erbracht werden und die Berufsschule bescheinigt, dass in den Prüfungsfächern ein Notendurchschnitt von mindestens 2,0 erreicht wurde. Dabei darf keines der Prüfungsfächer mit ausreichend bewertet worden sein. Weiterhin ist es auch in diesem Ausbildungsberuf möglich, die Ausbildungszeit aufgrund der schulischen Vorbildung (Hochschulreife oder Fachhochschulreife) von vornherein um einen Zeitraum von bis zu einem Jahr zu verkürzen. Aufgrund der zahlreichen und anspruchsvollen Ausbildungsinhalte ist davon aber in der Regel abzuraten.

  Unterricht

Der Berufsschulunterricht wird derzeit in jeder Jahrgangsstufe dreizügig und in Teilzeitform durchgeführt. Alle Klassen haben insgesamt maximal zwölf Unterrichtsstunden an zwei Tagen in der Woche. Nach Abstimmung mit den dualen Partnern findet der Unterricht für die einzelnen Jahrgangsstufen an festgelegten Wochentagen statt. Es bestehen Lehrerteams, die die Schüler drei Jahre lang begleiten und somit Kontinuität hinsichtlich der fachlichen und methodischen Arbeit gewährleisten. Darüber hinaus findet zwischen diesen einzelnen Teams ein ständiger informeller Austausch statt.

Die Aufgabenstellungen im Unterricht erfordern oftmals Lernen und Arbeiten in der Gruppe oder mit dem Partner. Durch die enge Zusammenarbeit der Schüler werden neben den Fachkompetenzen auch soziale Kompetenzen gefördert. Neben den im Lehrplan aufgeführten Fächern Steuerlehre, Rechnungswesen, Allgemeine Wirtschaftslehre, Deutsch, Politik, Wirtschaftsinformatik und Religion werden im Wahlbereich Unterrichtsinhalte wie Jahresabschlusserstellung und Bilanzanalyse nach Handels- und Steuerrecht angeboten und fächerübergreifend vernetzt.

In Zukunft ist angedacht, den Fachkundeunterricht durch branchenübliche Software, beispielsweise durch DATEV-Programme, noch praxisgerechter zu gestalten. Ein wesentlicher Schritt ist dabei die vorbereitende "Fibu-Praxiswoche", die zu Beginn der Ausbildung in Zusammenarbeit mit der DATEV erfolgen soll.

  Kammerprüfungen

Nach etwas über einem Jahr nach Ausbildungsbeginn legen die Auszubildenden ihre Zwischenprüfung vor der Steuerberaterkammer ab. Der Termin ist einmal jährlich und verpflichtend für jeden Auszubildenden. Prüfungsinhalt ist der Lernbereich des ersten Ausbildungsjahres aus den Fächern Steuerlehre, Rechnungswesen und Allgemeine Wirtschaftslehre. Die Prüfung erfolgt als Blockprüfung und dauert 180 Minuten.

Kurz vor Beendigung der Ausbildungszeit legen die Auszubildenden ihre Abschlussprüfung ab. Prüfungsinhalt ist schwerpunktmäßig der Ausbildungsinhalt der Fächer des berufsbezogenen Bereichs, sprich Steuerlehre, Rechnungswesen mit Jahresabschlusserstellung sowie Allgemeine Wirtschaftslehre. Die schriftliche Prüfung wird an zwei Tagen abgehalten. Der zeitliche Umfang beträgt für Rechnungswesen 120 Minuten, für Allgemeine Wirtschaftslehre 90 Minuten und für Steuerlehre 180 Minuten. Letzter Prüfungsbestandteil ist eine mündliche Prüfung, die als Thema die mandantenorientierte Beratung verfolgt. Diese wird nach Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse abgehalten.

Prüfungsort für die genannten Prüfungen ist jeweils das Robert-Schmidt-Berufskolleg. Die im Bildungsgang unterrichtenden Kollegen führen neben der Organisation auch die Aufsicht bei den Prüfungen durch. Gleichzeitig gehören eine Vielzahl von ihnen den jeweiligen Ausbildungsausschüssen der Steuerberaterkammer an und sind dabei mitverantwortlich für die Korrektur der schriftlichen Arbeiten sowie für die Abnahme der mündlichen Prüfungen (mandantenorientierte Sachbearbeitung). Sowohl diese direkte Mitarbeit bei den Kammerprüfungen als auch der regelmäßige Kontakt zu den Mitgliedern der Ausschüsse führt dazu, dass die Unterrichtsinhalte optimal auf die Kammeranforderungen in den Prüfungen abgestimmt werden können und eine Verknüpfung zwischen den Inhalten stattfindet.

Außerdem pflegen die im Bildungsgang unterrichtenden Kollegen durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen sowohl seitens der Steuerberaterkammer als auch seitens der Bezirksregierung den Kontakt zur Steuerberaterkammer und auch zu Steuerfachlehrern anderer Berufsschulorte, um Meinungen auszutauschen und um Anregungen aufzunehmen.